Allgemeine Geschäftsbedingungen

des Fahrgastschiffes möwe der Stadtwerke Haltern am See GmbH

1. Allgemeines/Geltungsbereich
1.1 Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehungen rund um das Fahrgastschiff ‘möwe‘ der Stadtwerke Haltern am See GmbH und dem Fahrgast. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Mit dem Erwerb eines Fahrscheins, spätestens jedoch mit Betreten des Fahrgastschiffs erkennt der Fahrgast die Bedingungen an. 

1.2 Fahrgast im Sinne der Geschäftsbedingungen ist der mit einem gültigen Fahrschein versehene Fahrgast, der Besteller einer Miet- und Charterfahrt sowie dessen Fahrtteilnehmer.

2. Definition der Fahrten
2.1 Linienverkehr (öffentlich): Fahrten, die regelmäßig nach Fahrplan auf dem Halterner Stausee stattfinden.
2.2 Schiffsvermietungen/Charterfahrten: Ein Fahrgast mietet gegen Entgelt die Verkehrsräume des Schiffes für einen bestimmten Zeitraum zur allgemeinen Benutzung für sich und die von ihm vorgesehenen Gäste.

2.3 Stadtwerke Haltern am See GmbH übernimmt lediglich die Beförderung der Fahrgäste. Auf weitere Zusatzleistungen bei einer Fahrt wie z.B. Gastronomisches Angebot, Engagieren eines Künstlers etc. besteht kein Anspruch.

3. Beförderung von Personen, Tieren und Sachen / Beförderungsausschluss
3.1 Jeder Fahrgast, der im Besitz eines gültigen Fahrscheines ist bzw. von dem Fachpersonal an Bord als befugt bezeichnet wird, hat Anspruch auf eine Mitnahme, sofern nicht unter Ziff. 3.11 und 4 genannte Gründe dagegen sprechen.
3.2 Kinder bis einschließlich 15 Jahre werden nur in Begleitung Erwachsener mitgenommen. Der Kinderfahrpreis gilt nur für Kinder bis einschließlich 15 Jahre.
3.3 Die Mitnahme von Fahrrädern ist grundsätzlich gegen ein Entgelt möglich (siehe Entgeltordnung/Aushang). Eine Begrenzung der Mitnahme kann aus Platz- und Sicherheitsgründen erfolgen.
3.4 Die Mitnahme von Hunden ist grundsätzlich gegen ein Entgelt erlaubt (siehe Entgeltordnung/Aushang). Eine Begrenzung der Mitnahme kann aus Platz- und Sicherheitsgründen erfolgen.

3.5 Jeder Fahrgast darf sein Handgepäck unentgeltlich mitnehmen, soweit es ohne Behinderung des Schiffsbetriebs und ohne Belästigung der anderen Fahrgäste untergebracht werden kann. Handgepäck liegt nicht mehr vor, wenn die Gegenstände einzeln oder zusammen ein Gewicht von 10kg und die Maße 60 cm x 40 cm x 30 cm überschreiten. Die Mitnahme dieser Gegenstände ist nur nach ausdrücklicher Gestattung und wenn Platz- und Sicherheitsgründe nicht dagegen sprechen, möglich.

3.6 Kinderwägen und Rollstühle von Fahrgästen werden ebenfalls – unter Maßgabe der jeweiligen Unterbringungsmöglichkeiten an Bord – unentgeltlich mitbefördert.
3.7 Das Schiffspersonal kann Anordnungen zur Unterbringung der mitgeführten Gegenstände (mit Ausnahme des Handgepäcks) treffen, insbesondere einen bestimmten Platz zuweisen.

3.8 Jeder Fahrgast hat die von ihm mitgenommenen Gegenstände selbst, eigenverantwortlich zu beaufsichtigen.

3.9 Insbesondere ist die Mitnahme gefährlicher Gegenstände wie Schusswaffen, explosionsfähige, leicht entzündliche, radioaktive, wassergefährdende, übel riechende oder ätzende Stoffe sowie
Gegenstände, deren Besitz verboten ist bzw. die geeignet sind, andere Fahrgäste zu belästigen, sind auf dem Fahrgastschiff nicht gestattet.

3.10 Das Schiffspersonal ist berechtigt, sich von der Beschaffenheit der mitgenommenen Gegenstände in Gegenwart des Fahrgastes zu überzeugen, wenn triftige Gründe eine Zuwiderhandlung gegen die bestehenden Bestimmungen vermuten lassen. In diesen Fällen können am Einlass Taschenkontrollen durchgeführt werden.
3.11 Durch das Schiffspersonal können folgende Personen von einer Beförderung oder Weiterfahrt ausgeschlossen werden, ohne dass ihnen dadurch irgendwelche Ersatzansprüche entstehen: Personen,

3.11.1 die gegen die Verhaltensregeln unter “Verhalten des Fahrgastes“ (siehe Ziffer 4) verstoßen, die in sonstiger Weise gegen die Ordnung an Bord verstoßen, gesetzliche oder behördliche Vorschriften verletzen, Sachbeschädigung verüben oder andere Fahrgäste belästigen.
3.11.2 die erkennbar unter Alkoholeinfluss und/oder Einfluss sonstiger berauschender Mittel stehen.
3.11.3 mit nacktem Oberkörper oder die nur mit Badeanzug bekleidet sind. Diese Personen können auch während der Fahrt am nächstmöglichen Anlegepunkt von der Wieterfahrt ausgeschlossen werden, wenn sie ihr Verhalten trotz Aufforderung durch das Bordpersonal nicht ändern. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückgabe des Fahrpreises. Auf eine Rückfahrt besteht in diesen Fällen kein Anrecht.
3.12 Des Weiteren können von einer Beförderung ausgeschlossen werden:

3.12.1 mitgebrachte Fahrräder, wenn die Mitnahme nicht durch eine entsprechende Genehmigung (Fahrschein) berechtigt ist.

3.12.2 mitgebrachte Hunde und deren Begleitpersonen, wenn nicht die Voraussetzungen unter Ziffer 4.6 eingehalten werden.

4. Verhalten des Fahrgastes
4.1 Jeder Fahrgast hat sich so zu verhalten, dass der Schiffsbetrieb nicht behindert wird. Es dürfen weder Sachen noch Personen gefährdet bzw. Personen belästigt werden.

4.2 Allen Anordnungen der Schiffsführung ist im Interesse der Sicherheit des Schiffs und der Personen an Bord unverzüglich Folge zu leisten.

4.3 Eltern bzw. begleitende Erwachsene haften in vollem Umfang für die ihnen anvertrauten Kinder und müssen diese entsprechend beaufsichtigen. Sie haben insbesondere dafür zu sorgen, dass Kinder die unter Ziffer 4 festgeschriebenen Verhaltensregeln einhalten. Kinder, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen sich nicht ohne Begleitung einer aufsichtführenden Person auf freien Deckflächen des Fahrgastschiffes aufhalten.

4.4 Das Herumklettern auf Tischen und Bänken bzw. Stühlen sowie das Betreten kenntlich gemachter und für den Fahrgast nicht bestimmter Bereiche ist verboten.

4.5 Das An- und Von-Bord-Gehen ist nur nach Aufforderung durch das Schiffspersonal gestattet.
4.6 Mitgeführte Hunde sind stets kurz an der Leine zu halten und müssen auf dem Fußboden bleiben. Nasse und dreckige Hunde können von der Fahrt ausgeschlossen werden. Die Vorschriften des
Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen finden Anwendung.
4.7 Fahrgästen ist insbesondere untersagt:

4.7.1 die Einstiegstüren während der Fahrt eigenmächtig zu öffnen oder Absperrungen zu entfernen.

4.7.2 Gegenstände aus dem Schiff zu werfen oder hinausragen zu lassen.
4.7.3 sich beim An- und Ablegen hinauszulehnen oder Arme oder Beine außer Bord zu halten sowie ein als besetzt bezeichnetes Schiff zu betreten.

4.7.4 die Benutzbarkeit der Betriebseinrichtungen, der Durchgänge und der Ein- und Ausstiege durch sperrige Gegenstände zu beeinträchtigen.

4.7.5 die Maschinenräume oder sonstige nicht für die Allgemeinheit freigegebenen Räume und Flächen zu betreten.
4.7.6 das Schiff durch zwischen den Fahrgästen abgestimmte Körperbewegungen zum Schaukeln zu bringen.

4.8 Die Durchgänge und Türen sind frei zu halten.

4.9 Das Benutzen von lärmerzeugenden Geräten oder Musikinstrumenten ist im Interesse aller Fahrgäste untersagt, es sei denn, deren ausdrückliches Einverständnis liegt vor.

4.10 Das Benutzen von elektrischen Geräten, Licht- und Schallquellen, die die nautische Sicherheit beeinträchtigen, ist untersagt.
4.11 Offenes Feuer in jeglicher Form ist verboten.
4.12 Das Rauchen ist auf dem gesamten Schiff nicht gestattet.

4.13 Ohne Genehmigung der Stadtwerke Haltern ist es untersagt, Film- und Fotoaufnahmen für gewerbliche Zwecke zu erstellen.

4.14 Verzehr mitgebrachter Ware ist untersagt.

4.15 Jeder Fahrgast hat selbst darauf zu achten, dass er am Ziel seiner Reise rechtzeitig das Fahrgastschiff verlässt.

4.16 Das Rollschuhfahren (auch Rollerblades, Inlineskates) und das Fahren auf Skateboards oder auf ähnlichem Gerät ist auf dem Fahrgastschiff nicht gestattet.

4.17 Abfälle sind in die dafür aufgestellten Mülleimer zu entsorgen oder wieder von Bord mitzunehmen. Bei Verunreinigungen des Schiffes oder der Betriebsanlagen werden von der Stadtwerke Haltern am See GmbH Reinigungskosten erhoben. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
4.18 Das Schiffspersonal ist berechtigt, Fahrgästen bestimmte Schiffsräume bzw. Plätze zuzuweisen, wenn dies aus betrieblichen oder sicherheitsrelevanten Gründen erforderlich ist. Anspruch auf einen Sitzplatz besteht nicht. Sitzplätze sind erforderlichenfalls für Schwerbehinderte, Gehbehinderte, ältere oder gebrechliche Personen, werdende Mütter und für Fahrgäste mit kleinen Kindern freizugeben.
4.19 Bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz, das Betäubungsmittelgesetz oder bei Ausübung von Gewalt unter den Gästen an Bord des Schiffes oder unmittelbar am Anleger kann die Stadtwerke Haltern am See GmbH oder das Schiffspersonal die Fahrt oder Veranstaltung beenden und das Schiff räumen.

5. Fahrpreise und Fahrscheine
5.1 Es gelten die veröffentlichten und jeweils gültigen Preise und Tarifbestimmungen laut Entgeltordnung für das Fahrgastschiff möwe der Stadtwerke Haltern am See GmbH. Die Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Preise sind veröffentlicht unter www.moewe-haltern.de sowie auf den entsprechenden Aushängen der Verkaufsstellen.

5.2 Die Stadtwerke Haltern am See GmbH übt keinen öffentlichen Nahverkehr im Sinne des Gesetzes über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter und deren Begleitpersonal aus. Es werden keine Nachlässe gewährt.
5.3 Fahrscheine sind so aufzubewahren, dass sie dem Betriebspersonal auf Verlangen unverzüglich zur Prüfung vorgezeigt oder ausgehändigt werden können. Sie sind beim Einsteigen persönlich und offen unaufgefordert vorzuzeigen.

5.4 Ausweise, die zu einer Ermäßigung des Fahrpreises berechtigen, sind unaufgefordert vor Fahrscheinlösung vorzuzeigen. Nachträgliche Änderungen sind nicht möglich. Pro Person wird nur eine Ermäßigung gewährt.
5.5 Ungültige Fahrscheine werden eingezogen. Fahrscheine sind unter anderem ungültig, wenn sie:
5.5.1 von Nichtberechtigten benutzt werden.
5.5.2 eigenmächtig geändert wurden.
5.5.3 zu anderen als den zulässigen Fahrten benutzt werden.
5.5.4 wegen Zeitablaufs oder anderen Gründen verfallen sind.
5.5.5 zerrissen, zerschnitten oder sonst stark beschädigt, stark verschmutzt oder unleserlich sind, sodass sie nicht mehr geprüft werden können, soweit sie nicht Beschädigungen aufweisen, die auf eine Gültigkeitsprüfung des Anbieters zurückzuführen sind.

5.6 Ein Fahrschein, der nur in Verbindung mit einem im Beförderungstarif vorgesehenen Personenausweis zur Beförderung berechtigt, gilt als ungültig und kann eingezogen werden, wenn der Personenausweis auf Verlangen nicht vorgezeigt wird.

5.7 Wer ohne gültigen Fahrschein das Schiff betritt oder während der Fahrt seinen Fahrschein verliert und nicht anderweitig nachweisen kann, dass er bereits einen Fahrschein erworben hat, hat sich unaufgefordert zum Nachlösen bei dem Schiffspersonal zu melden.
5.8 Linienfahrten / Gruppenfahrten:
5.8.1 Der Gruppenfahrschein dient dem Reiseleiter als Fahrschein. Die übrigen Teilnehmer werden auf dem Gruppenfahrschein ausgewiesen. Der Reiseleiter muss an der Spitze seiner Gruppe stehen, also als erster das Schiff betreten. Gruppenfahrscheine sind geschlossen als Sammelfahrscheine zu lösen.

5.8.2 Mit der Buchung – unabhängig, ob online oder direkt an Bord – kann ein Fahrschein grundsätzlich nicht mehr storniert oder auf einen anderen Leistungszeitraum umgebucht werden.

6. Öffentliche Fahrten
6.1 Linienfahrten:
Für Einzelfahrgäste und Gruppenfahrten im Linienverkehr gilt die Fahrt als gebucht, wenn der Fahrschein online, an einer entsprechenden Verkaufsstelle oder an Bord gekauft ist. Ein Rechtsanspruch auf Zurücklegen der Fahrscheine besteht nicht.

6.2 Schiffsvermietung / Charterfahrten:
Für Charterfahrten beraten wir Sie gern individuell. So können wir Ihre Wünsche am besten berücksichtigen und Ihre Wunschtermine reservieren. Kontaktieren Sie uns. Mehr dazu unter www.moewe-haltern.de / E-Mail: moewe@stadtwerke-haltern.de.

7. Zahlungsbedingungen, Rücktritt und Stornierungen
Die Zahlung der Fahrscheine erfolgt wahlweise an Bord per Bar-, Kartenzahlung oder im TicketOnlineshop.

7.1 Zahlungsvorgänge bei Bestellungen im Ticket-Onlineshop:
In unserem Shop stehen Ihnen grundsätzlich die folgenden Zahlungsarten zur Verfügung:
PayPal:
Im Bestellprozess wird der Fahrgast auf die Webseite des Anbieters PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg (nachfolgend: PayPal), weitergeleitet. Um den Rechnungsbetrag über PayPal bezahlen zu können, muss der Fahrgast dort registriert sein bzw. sich erst registrieren, mit den Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung an uns bestätigen. Nach Abgabe der Bestellung im Shop fordern wir PayPal zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf. Die Zahlungstransaktion wird durch PayPal unmittelbar danach automatisch durchgeführt. Weitere Hinweise erhält der Fahrgast beim Bestellvorgang.

Die PayPal-Nutzungsbedingungen sind unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full oder, falls der Fahrgast nicht über ein PayPal-Konto verfügt, unter 
https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacywax-full einsehbar.

Zahlungsart Kreditkarte:

Wenn der Fahrgast die Zahlungsart Kreditkarte gewählt hat, wird die Zahlungstransaktion unmittelbar nach Bestätigung der Zahlungsanweisung und nach Legitimation des Fahrgastes als rechtmäßiger Karteninhaber vom jeweiligen Kreditkartenunternehmen (VISA oder Mastercard) auf Aufforderung durchgeführt und die Karte des Fahrgastes belastet. Weitere Hinweise erhält der Fahrgast beim Bestellvorgang.

Sofortüberweisung per Klarna:
Nach Abgabe der Bestellung wird der Fahrgast auf die Webseite des Anbieters Klarna Bank AB (publ), Sveavägen 46, 111 34 Stockholm, Schweden (nachfolgend: Klarna), weitergeleitet. Um den Rechnungsbetrag über „sofort“ bezahlen zu können, muss der Fahrgast über ein für Online-Banking freigeschaltetes Bankkonto verfügen, sich entsprechend legitimieren und die Zahlungsanweisung an uns bestätigen. Weitere Hinweise erhält der Fahrgast beim Bestellvorgang. Die Zahlungstransaktion wird unmittelbar danach durchgeführt und das Konto des Fahrgastes belastet. Weitere Informationen zur Sofortüberweisung per Klarna sind unter https://www.klarna.com/sofort/ verfügbar.
7.2 Die Ticket-Angebote im Online-Ticket-Shop stellen eine unverbindliche Bestellaufforderung für den Fahrgast dar. Der Fahrgast gibt durch Abgabe einer Online-Bestellung ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. In diesem Fall gibt der Fahrgast, nachdem er das von ihm ge-wünschte Ticket auswählt und den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des Zahl-Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Shop bestellten Tickets ab. Rechnungsbeträge sind gem. dem angegebenen Zahlungsziel auf unser Konto zu überweisen.

8. Haftung, Haftungsausschluss
8.1. Die verschuldensabhängige Haftung der Stadtwerke Haltern am See GmbH ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die in Satz 1 genannte Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Falle der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (sog. Kardinalspflichten). Im Falle der fahrlässigen, jedoch nicht grob fahrlässigen, Verletzung von Kardinalspflichten ist die Haftung beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Kardinalspflichten sind solche grundlegenden, vertragswesentlichen Pflichten, die maßgeblich für den Vertragsabschluss waren und auf deren Einhaltung die Parteien vertrauen durften. Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt auch für gesetzliche Vertreter, leitende Angestellte und Erfüllungsgehilfen der Stadtwerke Haltern am See GmbH. Die Haftung für Schäden, die von Dritten verursacht wurden, ist ausgeschlossen.
8.2. Die Stadtwerke Haltern am See GmbH haftet nicht für den Verlust oder Beschädigung von Geld, Schmuck und sonstigen Wertsachen.

8.3. Der Reisende hat keine Ersatzansprüche auf Grund von Fahrplanabweichungen, dies gilt insbesondere, wenn die Fahrzeiten nicht eingehalten oder einzelne Stationen nicht bedient werden, eine vorgesehene Fahrt ganz oder teilweise ausfällt, bzw. eine bereits begonnene Fahrt abgebrochen oder ein Anschluss an ein anderes Schiff oder ein sonstiges Verkehrsmittel nicht eingehalten wird. Bereits erworbene Fahrscheine einer ausgefallenen Fahrt behalten ihre Gültigkeit für die nächste reguläre, nicht ausgebuchte und stattfindende Fahrt. 

8.4. Die Entscheidung über die möglichen Fahrtrouten oder den Abbruch der Fahrt aus den oben genannten Gründen obliegt allein dem pflichtgemäßen Ermessen des Schiffsführers.

8.5. Die Stadtwerke Haltern am See GmbH übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass vereinbarte Anlegestellen nicht nutzbar sind, etwa in Folge einer Belegung durch Fremdschiffe oder aus anderen von der Stadtwerke Haltern am See GmbH nicht zu vertretenen Gründen.

8.6. Die Fahrgäste sind verpflichtet, sich strikt an die Anweisungen des Schiffsführers/Personals zu halten.
8.7. Schäden, gleich welcher Art, aus denen sich Ansprüche gegenüber der Stadtwerke Haltern am See GmbH ergeben könnten, sind sofort nach ihrer Feststellung, spätestens aber bis zum Verlassen des Schiffes am Ankunftsort, dem Schiffspersonal anzuzeigen.

8.8. Die Fahrtzeit beginnt mit Ablegen des Schiffes vom Anlieger des Abfahrtortes und endet am Anlieger des Ankunftsortes. Die genannten Anlege- und Ankunftszeiten sind Richtwerte und können ggf. aufgrund von Wetter, Verkehrsbehinderungen oder Schiffsmängel abweichen. Der Fahrgast wird darauf hingewiesen, dass es durch Wetterbedingungen, Verkehrsbehinderungen und dergleichen immer zu Verzögerungen kommen kann. Für Verzögerungen im Reisebeginn, beim Verlauf der Reise oder bei der Ankunft kann keine Haftung übernommen werden.

9. Alternative Streitbeilegung
Online-Streitbeilegung nach Art. 14 ODR-Verordnung:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online Streitbeilegung zur Verfügung. Diese können Sie unter folgendem Link erreichen: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Sofern Verbrauchern der Weg zur Streitbeilegung bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. offen steht, haben Sie auch die Möglichkeit, diese Plattform zur Beilegung von Streitigkeiten zu nutzen.

10. Fundsachen
Fundsachen sind dem Personal zu übergeben und werden nach den gesetzlichen Bestimmungen behandelt.

11. Datenschutz
Im Rahmen des zwischen dem Fahrgast und der Stadtwerke Haltern am See GmbH bestehenden Vertragsverhältnisses werden die für die Vertragsdurchführung erforderlichen Daten unter Beachtung der jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet.

12. Schlussbestimmungen
12.1. Sollten vorhandene oder zukünftig ergänzte Bedingungen des Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Ver-
tragsbedingungen hierdurch unberührt. Soweit die Bedingung nicht wirksam oder durchführbar ist, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Vertrag ist unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der nach dem vorherigen Satz vorgesehenen Änderung eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde.

12.2 Die Stadtwerke Haltern am See GmbH darf sich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Dritter bedienen.

13. Gerichtsstand
Ist der Fahrgast Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB), juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Haltern am See. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Fahrgastes zu erheben.

14. Anbieterkennzeichnung
Stadtwerke Haltern am See GmbH, Fahrgastschiffsbetrieb möwe
Hullerner Straße 45-49
45721 Haltern am See
Mail: moewe@stadtwerke-haltern.de

Ein Betrieb der Stadtwerke Haltern am See GmbH
Recklinghäuser Str. 49a
45721 Haltern am See
Telefon 02364 9240-0
Fax 02364 9240-143
Mail: info@stadtwerke-haltern.de
Geschäftsführung: Carsten Schier, Dr. Bernhard Klocke
USt.IdNr.: DE 127 134 116, St.Nr.: 359 / 5735 / 0631
Handelsregister Gelsenkirchen HRB 6094

Haltern am See, Oktober 2022

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